
Im Brandfall oder bei einem anderen Notfallereignis muss der Fluchtweg sofort und ohne Hindernisse benutzbar sein. Gleichzeitig darf er im Normalbetrieb nicht als unkontrollierbarer Ausgang genutzt werden. Diese Anforderungen in Einklang zu bringen, ist die Aufgabe professioneller Fluchtwegsicherung. Als VdS- und BHE-zertifizierter Fachbetrieb plant und installiert Sicherheitstechnik Hilger normkonforme Fluchtweglösungen für gewerbliche Objekte, öffentliche Einrichtungen, Bildungsgebäude und Sonderobjekte im Westerwald und überregional.
Fluchtwegsicherung beschreibt technische Maßnahmen, die sicherstellen, dass Personen im Notfall schnell und sicher ein Gebäude verlassen können – und gleichzeitig den kontrollierten Zugang über diese Wege im Regelbetrieb gewährleisten.
Die relevanten Normen sind EN 179 (Notausgangsverschlüsse) und EN 1125 (Paniktürverschlüsse). Sie legen fest, welche Türbeschläge und Schließmechanismen in welchen Gebäudetypen eingesetzt werden dürfen. Darüber hinaus regeln die jeweiligen Landesbauordnungen und Sonderbauvorschriften die konkreten Anforderungen je nach Nutzungsart.
Für eine erfolgreiche Projektumsetzung ist eine ausführliche Beratung und Planung erforderlich. Wir prüfen Ihr Gebäude auf bestehende Anforderungen: Welche Türen liegen auf Fluchtwegen? Welche normativen Vorgaben gelten für Ihr Objekt? Das Ergebnis ist ein dokumentiertes Fluchtwegkonzept, das als Grundlage für Behördenabnahmen und Versicherungen dient.
Wir installieren Panikschlösser (EN 1125) und Notausgangsbeschläge (EN 179) an allen relevanten Türen. Unser geschultes Fachpersonal erledigt die Montage zuverlässig und schnell – auch in schwierigen Bereichen. Sämtliche Komponenten sind normgerecht und tragen die erforderlichen Prüfzeichen.
Fluchttüren können im Normalbetrieb elektrisch verriegelt sein – zum Beispiel zur Verhinderung unbefugter Benutzung oder zur Integration in ein Zutrittskontrollsystem. Bei Alarm, Stromausfall oder manuellem Druck wird die Tür sofort und zuverlässig entsperrt. Wir installieren diese Systeme mit allen erforderlichen Sicherheitsmechanismen und testen sie umfassend.
In Einrichtungen mit besonderen Anforderungen – Psychiatrie, Forensik, Pflegeeinrichtungen mit demenziell erkrankten Bewohnern, gesicherte Kindertagesstätten – ist nicht die Abwehr von Eindringlingen, sondern der Schutz vor unbeabsichtigtem Verlassen des Gebäudes die zentrale Aufgabe. Wir planen und installieren normkonforme Weglaufschutzsysteme, die höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen und gleichzeitig die Würde der Bewohner achten.
Fluchttüren sind oft Teil eines größeren Sicherheitskonzepts. Als BHE-zertifizierter Fachbetrieb für Brandmeldeanlagen und Einbruchmeldeanlagen integrieren wir die Fluchtwegsicherung in bestehende Systeme: Türkontakte, automatische Entriegelung im Brandfall, Alarmauslösung bei unberechtigtem Öffnen. Mit uns erhalten Sie ein lückenloses Gesamtsystem aus einer Hand.
Wir erstellen alle erforderlichen Dokumente: Revisionspläne, Prüfprotokolle, Konformitätsnachweise und Wartungsunterlagen. Bei Bedarf begleiten wir Sie bei der Abnahme durch Baubehörden oder Prüforganisationen.
Fluchtwegtechnik muss regelmäßig geprüft werden – sowohl die mechanischen als auch die elektrischen Komponenten. Professionell durchgeführte Inspektionen und Wartungen sichern einen dauerhaft fehlerfreien Betrieb und verringern das Risiko vorzeitiger Anlagenausfälle. Wir lassen Sie nicht im Stich.
Für Gebäude mit Publikumsverkehr, Öffnung durch Druck auf die Stangengarnitur
Für Arbeitsstätten mit begrenztem Personenkreis
Für ferngesteuerte Freigabe und Verriegelung
Normgerechte Lösung für Fluchttüren: bei Stromausfall automatisch entriegelt
Steuereinheiten für zeitgesteuerte oder ereignisgesteuerte Türentriegelung
Manuelle Notentriegelung mit Glasbruchschutz
Meldung von Türstatus an Leitzentrale oder EMA/BMA
Optional: Alarmaufschaltung über zertifizierten Leitstellenpartner bei unberechtigtem Öffnen
Gewerbliche Betriebe und Produktionshallen, Büro- und Verwaltungsgebäude mit mehreren Nutzern, Schulen und Bildungseinrichtungen, Veranstaltungsstätten, Einzelhandel, Gastronomie, Krankenhäuser, Pflegeheime sowie öffentliche Gebäude und kommunale Einrichtungen – überall dort, wo Personen im Notfall sicher evakuiert werden müssen, ist normgerechte Fluchtwegsicherung Pflicht.
Besondere Anforderungen gelten für Einrichtungen mit Weglaufschutzbedarf: Psychiatrie, Forensik, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie Pflegeheime für demenziell erkrankte Bewohner.