Wer eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr betreibt, hat in der Vergangenheit oft zwei separate Vertragspartner gehabt: den Errichter der Brandmeldeanlage – und den Konzessionär, der die Übertragungseinrichtung zur Feuerwehrleitstelle betrieben und gewartet hat. Das ist heute nicht mehr zwingend so. Als Zugelassener Errichter (ZE) können wir beides übernehmen.
Der Begriff Zugelassener Errichter (ZE) bezeichnet eine Fachfirma, die durch den Betreiber der Alarmübertragungsanlage – also den Konzessionär – autorisiert wurde, die Schnittstelle zwischen der Brandmeldeanlage (BMA) und der Übertragungseinrichtung (ÜE) eigenständig zu installieren, zu parametrieren, zu prüfen und zu warten.
Die Übertragungseinrichtung ist das Gerät, das im Alarmfall das Signal von der Brandmeldezentrale an die Feuerwehrleitstelle übermittelt. Diese Schnittstelle normgerecht und störungssicher zu realisieren – das ist die Kernaufgabe des ZE.
Lange Zeit war diese Aufgabe ausschließlich dem Konzessionär selbst vorbehalten – also dem Unternehmen, das die Alarmübertragungsanlage betreibt. Das hatte für Betreiber einen klaren Nachteil: Für BMA und Aufschaltung waren immer zwei Dienstleister zuständig – mit getrennten Wartungsverträgen, getrennten Anfahrten und getrennten Abrechnungen.
Heute können autorisierte Drittunternehmen als ZE die Aufgaben der Aufschaltung übernehmen – sofern sie die Voraussetzungen erfüllen:
Wenn Ihr BMA-Errichter gleichzeitig als ZE zugelassen ist, entfällt die Notwendigkeit eines separaten Wartungsvertrags mit dem Konzessionär für die Aufschaltung. Das hat spürbare Konsequenzen:
Sicherheitstechnik Hilger ist als Zugelassener Errichter (ZE) für die Alarmaufschaltung zur Feuerwehrleitstelle in folgenden Leitstellenbereichen autorisiert: Neuwied, Altenkirchen, Westerwald, EMS, Gießen, Lahn-Dill-Kreis und Siegburg. Das entspricht unserem Kerngebiet im Westerwald und den angrenzenden Regionen zwischen Frankfurt und Köln.
Der Zugelassene Errichter ist eine Zulassung mit handfesten Vorteilen für Betreiber: weniger Bürokratie, weniger Kosten, klarere Verantwortlichkeiten. Wenn Sie eine neue Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr planen – oder Ihren bestehenden Servicevertrag überdenken möchten – sprechen Sie uns an.